Bewertung

Was versteht man unter dem Begriff "Verkehrswert"?

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der   sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder   persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).

Ein Gutachten für den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln, wird in der Regel dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks - und Immobilienwertes benötigen.


Bewertungsobjekte

Wohnimmobilien

  •  Ein-/Zweifamilienhäuser
  •  Eigentumswohnungen, Teileigentum
  •  Mehrfamilienwohnhäuser

Gewerbeimmobilien

  •  Wohn– und Geschäftshäuser

Unbebaute Grundstücke

Grundstücksgleiche Rechte

  •  Erbbaurechte

Dienstbarkeiten/Reallasten

  •  Wohnrechte
  •  Nießbrauch
  •  Dauerwohnrecht
  •  Geh– und Fahrrechte


Wir stellen deshalb sicher, dass Sie Ihr Objekt nicht unter Marktwert veräußern müssen. Zum anderen aber auch, dass Sie Ihr Objekt nicht über Marktwert kaufen wollen.

Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen!